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Therapie Ottenschlaeger

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der psychotherapeutischen Praxis Andrea Ottenschläger

Liebe PatientInnen

Liebe PatientInnen, schön, dass Sie hier sind und sich für meine Arbeit interessieren. Mein Name ist Andrea Ottenschläger und ich bin seit 2014 als Verhaltenstherapeutin für Erwachsene approbiert. Im Sommer 2023 habe ich nach 2-jähriger Weiterbildung zudem die Zusatzqualifikation für die Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie erworben.
Daher kann ich in meiner Praxis Patienten jeden Alters ein Angebot machen, welches im Regelfall von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen wird.

Sprechstunde

Wenn Sie Interesse an einem Therapieplatz haben, benötigen Sie zunächst einen Termin in meiner Sprechstunde. Vor Beginn einer Therapie sind bis zu 3 Sprechstunden à 50 Minuten möglich (bei Kindern und Jugendlichen bis zu 5 Sprechstunden unter Einbezug der Bezugspersonen). Die Sprechstunden dienen dem Kennenlernen, und einer grundlegenden Orientierung, ob in Ihrem Fall eine Psychotherapie indiziert ist.

Die Kosten der Sprechstunden werden in aller Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Versichertenkarte beim ersten Treffen und am Anfang jedes Quartals mitbringen.

Bitte beachten Sie: Seit April 2017 sind alle Psychotherapeuten mit Kassenzulassung verpflichtet jeden Monat ein bestimmtes Kontingent an Sprechstunden für Neupatienten anzubieten, selbst dann, wenn im Anschluss daran keine Kapazität besteht, dem Patienten auch einen Therapieplatz anbieten zu können.

Daher ist ein Termin in meiner Sprechstunde leider keine Zusage, dass Sie auch einen Therapie- oder Wartelistenplatz im Anschluss erhalten werden.

Sprechstunde

Wenn Sie Interesse an einem Therapieplatz haben, benötigen Sie zunächst einen Termin in meiner Sprechstunde. Vor Beginn einer Therapie sind bis zu 3 Sprechstunden à 50 Minuten möglich (bei Kindern und Jugendlichen bis zu 5 Sprechstunden unter Einbezug der Bezugspersonen). Die Sprechstunden dienen dem Kennenlernen, und einer grundlegenden Orientierung, ob in Ihrem Fall eine Psychotherapie indiziert ist.
Die Sprechstunden werden in aller Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Versichertenkarte beim ersten Treffen und am Anfang jedes Quartals mitbringen.

Bitte beachten Sie: Seit April 2017 sind alle Psychotherapeuten mit Kassenzulassung verpflichtet jeden Monat ein bestimmtes Kontingent an Sprechstunden für Neupatienten anzubieten, selbst dann, wenn im Anschluss daran keine Kapazität besteht, dem Patienten auch einen Therapieplatz anbieten zu können.

Daher ist ein Termin in meiner Sprechstunde leider keine Zusage, dass Sie auch einen Therapie- oder Wartelistenplatz im Anschluss erhalten werden.

Probatorik

Sollte ich im Rahmen der Sprechstunde eine behandlungsbedürftige psychische Störung nach ICD 10 bei Ihnen / Ihrem Kind feststellen und es freie Therapieplätze in meiner Praxis geben, werde ich Ihnen weitere Termine anbieten. Die dann folgenden zwei bis vier (bei Kindern und Jugendlichen zwei bis sechs) – sogenannten Probatorik- Termine dienen einer eingehenden Diagnostik mittels Fragebögen und Interviews, einer biographischen Anamnese und dem gemeinsamen Erarbeiten eines Störungsmodells.

Therapie

Am Ende der Probatorikphase stelle ich dann – in Absprache mit Ihnen – einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme der Therapie. In der Regel beginnen wir Ihre Therapie zunächst mit Sitzungen im wöchentlichen Abstand. Hierfür bekommen Sie einen festen wöchentlichen Termin bei mir. Im Verlauf der Therapie vergrößern wir die Abstände zwischen den Sitzungen in gemeinsamer Absprache, bis wir die Therapie schließlich beenden.

Referenzen

Kundenbewertungen

Nichts sagt mehr als Ergebnisse. Hören Sie direkt von unseren Kunden und entdecken Sie, wie unsere innovativen und nachhaltigen Lösungen sind.

Therapiedauer

Je nach Diagnose und Schwere ihres Problems, können folgende Therapiekontingente bei der Krankenkasse beantragt werden.

Kurzzeittherapie I

12 Sitzungen (bei Kindern und Jugendlichen 12 Sitzungen plus 3 mit den Bezugspersonen).

Kurzzeittherapie II

12 Sitzungen (bei Kindern und Jugendlichen 12 Sitzungen plus 3 mit den Bezugspersonen).

Langzeittherapie

60 Sitzungen (bei Kinder- und Jugendlichen gibt es ein Zusatzkontingent für den Einbezug der Bezugspersonen).

Akutbehandlung

Diese ist ohne Antrag bei der Krankenkasse 12 Mal à 50 Minuten möglich (bei Kindern und Jugendlichen 15 Mal à 50 Minuten unter Einbezug der Bezugspersonen) und dient zunächst der Stabilisierung in Fällen, die dringende therapeutische Interventionen nötig machen.